Die im Januar 2015 veröffentlichte Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 „VDI-Kühlturmregeln“ gibt den Umgang mit Rückkühlwerken vor. Interessanterweise bietet der VDI-Fachbereich Technische Gebäudeausrüstung auf seiner Homepage die Möglichkeit, dazu Fragen zu stellen – und beantwortet diese. Wir stellen einen Auszug vor.
Frage: Gibt es eine komplette Betreiber-Checkliste (z.B. in Form eines Audit-Fragebogens) mit allen einzuhaltenden und zu beachtenden Vorgaben für den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen/Rückkühlwerken?
Antwort: Alle Aspekte an einer Stelle gibt es nirgends. In VDI 2047 Blatt 2 wird jedoch das Thema Hygiene bei solchen Anlagen umfassend betrachtet. Auch dort kann man keine auf alle Anlagen anwendbare Checkliste geben. Der Betreiber einer Anlage muss in Kenntnis seiner Anlage für ebendiese eine spezifische Gefährdungsbeurteilung durchführen (lassen) und die darin enthaltenen Maßnahmen umsetzen.
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Frage: Es gibt auch Festlegungen zu Verdunstungskühlanlagen in VDI 6022 und VDI 3803. Wie sind diese im Verhältnis zu VDI 2047 Blatt 2 zu sehen?
Antwort: Die Festlegungen zu Verdunstungskühlanlagen waren vor VDI 2047 Blatt 2 verstreut über die genannten Regelwerke. Konsens in der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik ist, dass mit dem Erscheinen des Weißdrucks der VDI 2047 Blatt 2 deren Festlegungen gelten; die Festlegungen zu Verdunstungskühlanlagen in den anderen Regelwerken werden im Zug von deren Fortschreibung jeweils entfernt werden.
Frage: Gilt die Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 auch für Ablaufkühler und Durchlaufkühlanlagen, bei denen das Wasser nicht im Kreislauf gefahren und nicht aufkonzentriert wird?
Antwort: Eindeutig ja, da die Rieselkörper dauerfeucht sind und erfahrungsgemäß ebenso zu Verkeimung neigen wie bei Verdunstungskühlanlagen mit Tasse. Und ebenso wie diese können sie Aerosole verteilen.
Frage: Wie weit betrifft die Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 auch die Trockenkühler (Luftverflüssiger von GWK-Anlagen). Diese kommen auch mit versprühtem Wasser in Verbindung, z.B. bei Kühlunterstützung durch Wasserberieselung und nicht zuletzt bei der manuellen Reinigung mit einem Hochdruckreiniger.
Antwort: Werden Trockenkühler bei Bedarf mit Wasser berieselt („Gartenschlauch-Kühlung“), werden sie zu Nasskühlern. Damit sind alle Gefahren des Nasskühlbetriebs verbunden. Hier hilft es auch nur wenig, dass die Anlagen im Durchlauf betrieben werden, denn die nassen Bauteile sind dauernd nass und stehen im Kontakt mit der Atmosphäre. Lange Rede, kurzer Sinn: Ja, eine solche Anlage ist im Nassbetrieb so zu sehen wie ein Nasskühlturm. Die Reinigung mit dem Hochdruckreiniger ist eine andere Sache: Die Anlage wird ja während der Reinigung nicht betrieben. Es sollte sichergestellt werden, dass die Anlage vor dem Wiederanfahren wieder trocken ist.
Frage: Betreiber gehen offenbar davon aus, dass es ausreicht, einen Mitarbeiter höherer Position (Abteilungsleiter, Schichtleiter o.ä.) zur Schulung zu schicken, um anschließend das Wartungspersonal entsprechend zu unterweisen.
Antwort: Richtig ist, dass in der Richtlinie (leider) nur im Abschnitt „Regelmäßige Laboruntersuchungen“ der explizite Hinweis steht, dass die Probenahme durch nach VDI 2047 Blatt 2 oder VDI 6022 geschultes Personal erfolgen soll. Die Schulung oder Nicht-Schulung von Personal hat jedoch Folgen: Nach den Grundregeln rechtswirksamer Delegation ist eine Delegation nur dann wirksam, wenn der Delegationsempfänger (1) fachlich geeignet ist, (2) ihm seine Aufgabe genau und verständlich vermittelt wurde, (3) er die Möglichkeiten (insbesondere Zugang) und Mittel hat, seine Aufgabe eigenverantwortlich zu erfüllen und (4) der Delegierende die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgabe in angemessenem Rahmen überprüft.
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